Für gesetzlich Versicherte wird die logopädische Therapie abzüglich eines Eigenanteils von der Krankenversicherung übernommen, wenn es eine entsprechende Heilmittelverordnung (Rezept) gibt. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent und wird nur fällig, wenn Sie nicht zuzahlungsbefreit sind. Versicherte unter 18 Jahren sind von der Zuzahlungspflicht ausgenommen.

Für privat Versicherte muss mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abgeklärt werden, welche Kosten für Heilmittel übernommen werden. Die Logopädiepraxis rechnet bei privatversicherten Patienten direkt mit den Versicherten ab. Die Kosten können Sie sich von ihrem Versicherer (insofern dafür ein Versicherungsschutz besteht) erstatten lassen. Ihr Arzt kann ein Privatrezept für Logopädie ausstellen.

Selbstzahler vereinbaren mit der Logopädiepraxis in einem Behandlungsvertrag die Vergütung der logopädischen Leistungen.